Häufig gestellte Fragen in unserer Logopädie-Praxis in Recklinghausen

Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gerne im persönlichen Gespräch weiter

Persönlich beraten lassen

Antworten auf Ihre Logopädie-Fragen

Gerne beantworten wir Ihnen in unserer Dialogo Konzept+ Fachpraxis für Logopädie und ganzheitliche Therapie in Haltern bereits vorab einige der Fragen, die uns häufig gestellt werden. Wir hoffen, Ihnen auf diese Weise schon etwas weiterhelfen zu können. Alle weiteren Fragen klären wir selbstverständlich im persönlichen Gespräch mit Ihnen!

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Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Therapie

Lesen Sie hier die Antworten auf Fragen, die wir häufig hören:

  • Was ist eine logopädische Verordnung?

    Eine logopädische Verordnung ist das Formular 14, das Sie von Ihrem Arzt bekommen, wenn Sie gesetzlich versichert sind, um eine logopädische Behandlung in Anspruch nehmen zu können.


    Hiermit können Sie eine Anamnese und Diagnostik sowie zehn Therapieeinheiten in Anspruch nehmen.



    Privatpatienten bekommen häufig auch ein Privatrezept. In unserer Praxis ist beides möglich.

  • Wer kann eine Verordnung ausstellen?

    Eine logopädische Verordnung kann vom Hals-Nasen-Ohrenarzt, dem Kinderarzt, einem Pädaudiologen oder Phoniater, einem Neurologen, dem Kieferorthopäden, dem Zahnarzt oder Ihrem Allgemeinmediziner ausgestellt werden. Sprechen Sie ihn auf den Wunsch, eine logopädische Therapie zu beginnen, an.

  • Was brauche ich, wenn ich Privatpatient bin?

    Als Privatpatient können Sie mit einem Privatrezept, einer ärztlichen Verordnung oder als Selbstzahler zu uns kommen. Gerne können wir Sie über alle Möglichkeiten und unsere Heilmitteltarife vorab telefonisch informieren.

  • Kann ich auch als Selbstzahler, ohne Verordnung behandelt werden?

    Selbstverständlich können Sie auch ohne ärztliche Verordnung einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.



    Das Erstgespräch und die persönliche Beratung ist kostenfrei und dient der grundlegenden Information. Die evtl. anfallenden Kosten für die anschließende Behandlung und das weitere Vorgehen wird hier genau mit Ihnen abgesprochen.

  • Werden auch Hausbesuche gemacht?

    Natürlich bieten wir Ihnen und Ihren Angehörigen die Möglichkeit, Sie in Ihrem häuslichen Umfeld, in Einrichtungen und Heimen zu behandeln.


    Bitte besprechen Sie dies im Vorfeld auch mit Ihrem Arzt.

  • Muss ich als gesetzlich Versicherter eine Zuzahlung leisten?

    Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit einer Befreiung. Dann ist die Therapie gänzlich kostenfrei. In diesem Fall bringen Sie die entsprechende Befreiung bitte zu Ihrem Erstgespräch mit. Sollten Sie nicht befreit sein, liegt die gesetzliche Zuzahlung bei Patienten über 18 Jahren bei 10 % der Gesamtkosten, zuzüglich der 10,00 € Rezeptgebühr. Diese Kosten sind komplett bei Ihrem Finanzamt steuerlich geltend zu machen.


    Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie zuzahlungspflichtig sind oder sich befreien lassen können, sprechen Sie uns an. Wir sind Ihnen gerne mit den Regelungen der Krankenkassen behilflich.

  • Wie sind Dauer und Frequenz der Therapieeinheiten?

    Eine Therapieeinheit dauert zwischen 30 und 60 Minuten, je nach Indikation und ärztlicher Verordnung. Die Therapie findet dann ein- bis zweimal wöchentlich statt.


    Die Anzahl der Behandlungseinheiten hängt individuell von der ärztlichen Verordnung ab.

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